Spielausschuss
Gemäß Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien für alle ordentlichen Mitglieder des DGV muss es auf jeder Golfanlage einen Spielausschuss geben. Wesentliche Aufgabe des Spielausschusses ist es, den Spielführer in der Ausübung seines Amtes zu unterstützen und die mannigfaltigen Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. Besteht keine gesonderte Regelung, ist der Spielausschuss gleichzeitig “Spielleitung” im Sinne der Golfregeln für die Durchführung des allgemeinen Spielbetriebs. In Turnieren und registrierten Privatrunden dagegen entscheidet ausschließlich die dafür verantwortliche und speziell eingesetzte Spielleitung über auftretende Regelfragen.
Die Mitglieder des Ausschusses werden gemäß §13 Abs. 2 der Satzung vom Vorstand für die Dauer der Wahlperiode des Vorstands berufen. Den Mitgliedern ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den Verbandsordnungen des DGV Vollmacht zur Regelung der ihnen durch die Verbandsordnungen zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Sportregularien erteilt.
Der Spielausschuss ist gleichzeitig auch Handicapausschuss unseres Clubs. Der Handicapausschuss ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Regel 7.1 der Handicap-Regeln (World Handicap System).
Gegenwärtige ständige Mitglieder des Spielausschusses sind: